Auch wenn schon oft darüber berichtete und immer wieder diskutiert worden ist, scheinen manche Hundebesitzer immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt zu haben. Es geht einmal wieder um den Hundekot. Mittlerweile sollt eigentlich jedem Hundebesitzer klar geworden sein, dass die Hinterlassenschaften des Hundes wegzumachen sind. Da die Tiere das in den meisten Fällen nicht selbst können, muss diese Aufgabe nun einmal vom Menschen übernommen werden. Auch wenn es nicht schön oder ekelig ist, es muss einfach sein. Wer einen Hund besitzt, sollte auch über das Hundekot-Gesetz informiert sein. Ja, das gibt es wirklich. Neben der Leinen- und Maulkorbpflicht gibt es eben auch das Hundekot-Gesetz. Dieses Gesetz besagt nun einmal, dass alle Hinterlassenschaften eines Hundes von Straßen und Gehwegen zu entfernen sind. Und auch im Park oder auch Grünanlagen müssen die Häufchen einfach vom Besitzer weggeräumt werden. Wer dies nicht tut, muss unter Umständen mit einer Geldstrafe rechnen. Viel wichtiger ist es aber, einfach ein wneig Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Nicht selten treten andere Fußgänger oder gar Kinder in die Hinterlassenschaften eines Hundes hinein. Besonders ekelig wird es jeoch auf dem Spielplatz. Nicht einmal hier halten es einige Hundebesitzer für notwendig, den Kot des eigenen Hundes zu entfernen. Dabei können die Kinder durch den Hundekot auch mit gefährlichen Bakterien infiziert werden. Es ist also ausgesprochen wichtig, den Hundekot aus Sicht der Hygiene und Gesundheit zu entfernen.

Das Mietrecht und der Hundekot

In Sachen Mietrecht gibt es einen ganz interessanten Aspekt in Hinblick auf den Hundekot. Kommt es hier zu einer Häufung der Hinterlassenschaftes eines Hundes, kannh eine Mietminderung geletend gemacht werden. Liegt beispielsweise regelmäßig Hundekot im Treppenhaus rechtfertigt dies eine Mietminderung. Ebenso ist es, wenn der Kot nicht regelmäßig vom Spielplatz entfernt wird, sofern dieser zum Mietshaus gehört. Weiterhin kann eine Mietminderung auch dann geltend gemacht werden, wenn ständiger Gestank aus der Wohnung des Hundebesitzers dringt. Sollten Abmahnungen gegenüber den Hundebesitzer zu keiner Besserung führen, kann hier auch eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Dennoch sollten solche Folgen vermieden werden. Wer verantwortungsbweusst mit seinem Hund und seinen Mitmenschen umgeht, wird es erst gar nicht so weit kommen lassen.

Welche Bußgelder drohen?

Ein Hundebesitzer hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und eine davon ist eben das Weggräumen des Hundekots, sofern Bello sein Geschäft verrichtet hat. So zumindest in der Theorie. Die Praxis sieht in den meisten Fällen aber anders aus. Ofmals finden sich die Häufchen auf dem Gehweg, auf Wiesen oder auch auf Spielplätzen. Wer als Hundebesitzer dies nicht tut, muss zuerst mit einer Verwarnung rechnen. Hierbei werden die Personalien aufgenommen. Bei einer Wiederholungstat wird dann ein Bußgeld verhängt. Und dies kann richtig teuer werden. Bis zu 300 Euro müssen Hundebesitzer zahlen, die den Hundekot nicht weggräumen. Es empfiehlt sich deshalb immer eine Hundekottüte dabei zu haben. Diese werden sogar kostnelos von den meisten Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Somit ist es also nicht notwendig, dass der Kot einfach liegen bleibt.

Was ist mit Hundekot im Garten?

Oftmals findet sich der hUndekot aber nicht nur in öffentlich Parks oder Anlagen. Besonders ärgerlich ist Hundekot auch im eigenen Garten. Für viele Hausbesitzer ist dies aber leider traurige Realität. Auch wenn man es sich kaum vorstellen kann, aber manche Hundebesitzer haben einfach kein Schamgefühl und lassen den Kot ihres Hundes wirklich auf einem fremden Grundstück liegen. Damit dies aber nicht zur Gewohnheit wird, sollten Gartenbesitzer einfach die Zäune auf Löcher und Schlupfwinkel überprüfen und unter Umständen abdichten. So kann zumindest kein Hund mehr so einfach eindringen. Weiterhin können auch Verbotsschilde ausfgestellt werden. Wenn dies aber alles nicht hilft, bleibt nur noch den Garten zu überwachen und den Übeltäter auf frischer Tat zu erwischen. Generell sollte ein solches Gespräch mit dem Hundebesitzer in einem ruhigen und sachlichen Ton erfolgen. Schließlich bringt es niemanden etwas, wenn geschrien oder man ausffalend wird. In der Hundebesitzer aber uneinsichtig, helfen nur noch rechtliche Schritte. Denn auch in einen fremden Garten kann ein Hund nicht einfach sein Häufchen machen. Es sei denn der Besitzer gibt ihm dafür die Erlaubnis. Diese wird in den meisten Fällen aber wohl eher nicht vorliegen.

Welche Strafen sind zu erwarten?

Wer den Kot seines Hundes nicht entsorgt, muss mit Strafen rechnen. Diese können es, je nach Bundesland, schon mal in sich haben. Genrell haben aber alle Bundesländer eines gemeinsam. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind unverzüglich zu entfernen. Wer dies nicht tut, begeht zwar keine Straftat oder eine Ordnungswierigkeit. Ziemlish schnell wird sich dann das Ordnungsamt melden und den besitzer zur Kasse bitten. In Berlin werden höchstesn 35 Euro fällig, während es in München zwischen 75 und 500 Euro sein können. Oftmals kommen die Hundebesitzer mit einer Verwarnung davon. Viel zu oft ist die Beweispflicht ein Problem. Denn ertappte Hundebesitzer können sich immer damit heruasreden, dass sie den Kot gerade wegräumen wollten. Nachweisen kann dies aber niemand so richtig. Dennoch sollte es wirklich jedem Hundebesitzer am Herzen liegen, die Hinterlassenschaften seines Hundes einfach zu beseitigen. So hat man selbst ein gutes Gefühlt und die Mitmenschen fühlen sich auch nicht gestört. Wer dann zudem auch noch Spielplätze oder andere Bereiche von Kindern meidet, ist mit Sicherheit ein vorbildlicher Hundehalter. Generell sollten Hundekotbeutel immer dabei sein, wenn es mit Bello raus an die frische Luft geht. Schließlich kann man nie genau wissen, wann der Vierbeiner sich nun entleeren möchte. Wer dem Kot des Hundes nicht unbedingt zunahe kommen möchte, kann sich auch für eine Kotschaufel entscheiden. Diese ist bereits für einige Euros zu kaufen.

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