Wer sich für einen Hund entscheidet, nimmt auch eine große Verantwortung auf sich. Viele Hundebesitzer müssen aber auch noch einem geregelten Beruf nachgehen. In diesen Fällen wären die Tiere dann alleine zu Hause. Das wollen manche Hundebesitzer aber nicht und entscheiden sich deshalb, den Vierbeiner einfach mit ins Büro zu nehmen. Aber kann das wirklich klappen? Und was gibt es zu beachten?

Die Vorgesetzten haben das letzte Wort

Ein Recht, seinen Hund mit in das Büro zu nehmen, besteht nicht. Zumindest nicht, wenn man Angestellter ist. Wer selbstständig oder freiberuflich im eigenen Büro arbeiten möchte, kann natürlich auch seinen Hund mitbringen, wie er möchte. Bei allen anderen haben die Vorgesetzten leider das letzte Wort. Kein Hund darf ohne die Erlaubnis des Chefs einfach so mit in das Büro gebracht werden. Wer es doch tut, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Dazu kann dann auch eine Abmahnung gehören.  Wer seinen Vorgesetzten überzeugen möchte, dass der Hund am Arbeitsplatz einen Sinn hat, sollte sich entsprechend gut vorbereiten. Vielleicht gibt es ein paar Studien, die belegen, dass Hunde am Arbeitsplatz das Klima positiv beeinflussen. Im Vorfeld wäre es dann auch schon nicht schlecht mit den Kollegen zu sprechen. Unter Umständen kann dieses Argument auch schon sehr hilfreich beim Gespräch mit dem Chef sein. Eine sehr gute Möglichkeit ist es auch, eine Testwoche zu vereinbaren.

Welche Rolle spielen die Kollegen?

Natürlich sollte auch die Zustimmung der Kollegen eingeholt werden. Auch wenn der Chef schon ja gesagt hat, sollten die anderen Mitarbeiter nicht übergangen werden. Das führt nur zu schlechter Laune am Arbeitsplatz. Ist unter Kollegen aber jemand mit einer Allergie oder einfach sehr empfindlich gegenüber Tieren, sollte das Vorhaben unbedingt unterlassen werden.

Die Wirkung des Hundes am Arbeitsplatz

Der Hund kann einen positiven Einfluss auf das Arbeitsklima haben. So ist beispielsweise immer Gesprächsstoff vorhanden und vielleicht lassen sich auf diese Weise auch verschlossene Kollegen aus der Reserve locken. Es kann aber auch in das Gegenteil umschlagen und der Hund wird als störend empfunden. Vielleicht wird es auch den einen oder anderen Kollegen geben, der genau beobachtet, wie viel Zeit man selbst mit dem Hund anstatt der Arbeit verbringt. Das kann auf Dauer nicht nur nervig, sondern auch belastend sein.

Und die Kunden?

In einigen Büros gibt es hin und wieder ja auch Kundenverkehr.  Auch dieser Punkt muss bei dem eigenen Vorhaben bedacht werden. Nicht jeder Mensch mag Hunde und entsprechend kann sich ein Vierbeiner eben positiv oder auch negativ auf den Kundenverkehr auswirken.

Wenn der Hundebesitzer nicht mehr da ist

Es kann auch vorkommen, dass der Hundebesitzer einen Termin hat und der Hund nicht mit kann. Was ist dann? Auch dies muss bedacht werden. Wer kümmert sich um den Hund während dieser Zeit? Alle Eventualitäten müssen mit einbezogen werden.

Der Hund und das Büro

Eine weitere Frage ist natürlich, ob der Hund überhaupt bürotauglich ist. Dazu muss der Vierbeiner sozialisiert sein. Und das in einem ausreichenden Maß. Es darf kein aggressives Verhalten vorhanden sein und der Vierbeiner muss stubenrein sein. Auch darf der Hund keine Angst vor fremden Menschen oder Geräten haben. Hier spielt die Erziehung also eine wichtige Rolle.

Aber natürlich muss auch das Büro ein wenig hundgerecht sein.  Auch hier muss ein spezieller Platz nur für Bello da sein, damit er sich zurückziehen kann. Hier darf es weder Zugluft, Hitze oder Kälte geben. Auch die Geruchs- und Geräuschbelästigungen sollten an diesem Platz sehr gering sein.

Wenn der Hund im Büro randaliert

Alle Schäden, die der Hund im Büro verursacht, müssen vom Hundebesitzer erstattet werden. Aus diesem Grund sollte lieber noch einmal über eine Hundehaftpflicht nachgedacht werden, sofern diese nicht schon vorhanden ist. Ein Abmahnungsgrund kann zudem auch noch auftreten, wenn der Schaden aus einer vernachlässigten Aufsichtspflicht entstanden ist.

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