In vielen Ehen sind Hunde oder auch andere Tiere ein wichtiger Bestandteil des Lebens. Was ist aber, wenn es nicht mehr klappt und die Scheidung der einzige Ausweg ist? Dann leiden auch die Tiere. Schließlich sind Hunde für viele Menschen ein Kinderersatz und werden auch angesehen. Trennt sich jetzt jedoch ein Paar, bleiben die Tiere meist auf der Strecke. Denn in den seltensten Fällen können sich die Besitzer wirklich einigen, wer den Hund hergeben möchte.

Das deutsche Gesetz

Nicht selten landen solche Streitigkeiten dann auch vor den deutschen Gerichten. Hier herrscht jedoch eine ganz klare Rechtsprechung. Hund oder auch andere Tiere werden als Sache behandelt und nicht als Lebewesen. Das trifft die meisten Hundebesitzer sicherlich tief im Herz, ist aber eine Tatsache. Somit gehören Hunde eben auch zum Hausrat einer Ehe. Und dieser muss nach einer Ehe nun einmal geteilt werden. Ist bei einem Hund nicht ganz so einfach.

Umgangsrecht für Hunde

Wenn sich zwei Menschen trennen und einfach nicht mehr das Leben miteinander verbringen wollen, ist das tragisch und auch traurig. Aber auch Hund oder andere Haustiere können unter solch einer Situation leiden. Schließlich ist eine Bezugsperson einfach nicht mehr da. Im Interesse des Hundes sollten die Menschen jedoch versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. So kann es unter Umständen durchaus sinnvoll sein, ein Umgangsrecht für den Hund einzuräumen. Beide Besitzer können sich einigen, wer den Hund wann und wie lange zu sich nehmen kann. So hat auch das Tier etwas davon. Schließlich können auch Hunde vermissen. Wer jahrelang mit einem Hund die eigenen vier Wände geteilt hat, muss nicht denken, dass der Vierbeiner einen nicht vermisst, wenn man ausgezogen ist.

Keine Chance vor deutschen Gerichten

Vor deutschen Gerichten werden Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner regelmäßig sehen wollen, bei dem anderen aber auf Granit beißen, keine Chance haben. Deutsche Gerichte sehen Hunde als Hausratsgegenstände an, die während der Scheidung aufgeteilt werden. Bei wem der Hund dann schlussendlich lebt, müssen beide Parteien unter sich ausmachen. Eine rechtliche Grundlage für das Einklagen von einem Umgangsrecht für den Hund gibt es nicht. Es gab aber auch schon Ausnahmen bei den Gerichten in Deutschland. So entschied ein Richter durchaus, dass es für den Hund sinnvoll ist, regelmäßigen Kontakt zu seinem Herrchen zu haben, der nicht mehr im Haushalt lebt. Dieser hatte aber vorab auch einen Tierpsychologen eingeschaltet. Ob Gerichte einen Hund nun als Sache oder doch als Lebewesen ansehen, liegt im Ermessen des zuständigen Richters.

An die Zukunft denken

Auch wenn das Familienleben im Moment sehr friedlich und harmonisch verläuft, sollte man dennoch an die Zukunft denken. So können Hunde und auch andere Tiere in einem Ehevertrag aufgeführt werden. Hier kann dann auch explizit festgelegt werden, wer den Hund nach der Scheidung betreuen soll und welche Besuchszeiten gestattet sind. Natürlich gibt es aber nach einer Scheidung auch die Option, sich einfach menschlich zu einigen und den Hund ein wenig Normalität zu erhalten.  Schließlich sollten Menschen auch nach einer Trennung in der Lage sein, sich vernünftig unterhalten zu können.

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