Die Hundesteuer wird bereits seit vielen Jahren von zahlreichen Hundebesitzern als überflüssig betrachtet. Doch in den meisten Fällen trifft es die Besitzer von Kampfhunden noch ein wenig mehr. Denn diese müssen sehr tief in die Tasche greifen, um die Steuer für ihre Hunde bezahlen zu können. Dabei geht dieses Problem noch viel weiter…

Kommt ein gelisteter Hund beispielsweise in ein Tierheim und wird hier dann nach einem neuen Besitzer für den Hund gesucht, so werden diese meist von den hohen Kosten abgeschreckt. Der Hund muss also weiter im Tierheim bleiben. Damit das geschehen kann, müssen die Kommunen entsprechend den Tierheimen das Geld zur Verfügung stellen. Die hohen Kosten für den gelisteten Hund bleiben auch dann bestehen, wenn dieser älter wird und von dem Tier eigentlich keine Gefahr mehr ausgeht. Anstatt also auf die hohen Steuern zu verzichten, damit sich unter Umständen ein neuer Besitzer findet und der Hund noch ein paar schöne Jahre verbringen kann, wird auf der deutschen Bürokratie verharrt. Dabei geht von vielen gelisteten Hunden keine wirkliche Gefahr aus. Dies könnte auch sehr schnell durch einen Wesenstest bestätigt werden. Dennoch müssen die Besitzer eine Menge mehr an Hundesteuern zahlen. Dabei muss dies nicht unbedingt sein.

Gerichtsbeschluss zugunsten der Hundebesitzer

Vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (Az.: 4 B 13.144) wurde nun entscheiden, dass die hohen Hundesteuern für Kampfhunde rechtwidrig sind. Es besteht für die Gemeinden natürlich die Möglichkeit, eine Lenkungssteuer zu erlassen. Auf diese Weise könnte das Halten von bestimmten und als gefährlich eingestuften Hunderassen eingedämmt werden. Dennoch ist es meist das Ziel vieler Gemeinden, mit einer solch hohen Hundesteuer, die Haltung bestimmter Hunderassen unmöglich zu machen. Und genau dies könnte nicht sein. Vor dem Gericht wurde der Fall eines Rottweilers verhandelt. Der Besitzer hatte sich gegen den Hundesteuerbescheid ihrer Wohnsitzgemeinde Bad Kohlgrub (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) gewehrt. Dieser wollte einfach nicht mehr die hohe Hundesteuer zahlen.

Die Hundesteuer und der Kampf der Hundebesitzer

Wer einen gefährlichen Hund hält, muss im Jahr etwa 2000 Euro an Hundesteuer zahlen. Für harmlose Tier oder den Ersthund müssen 75 Euro gezahlt werden. Jeder weitere Hund kostet 160 Euro im Jahr. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich gegen diese Regelung entschieden.

Generell stellt sich natürlich die Frage, wofür die Hundesteuer eigentlich wirklich gut ist. Denn schließlich werden den  Hundebesitzern auch viele Steine in den Weg gelegt. Dabei ist natürlich ganz klar zu unterscheiden, dass sich einige Hundebesitzer sehr vorbildlich verhalten und andere eben nicht. Dennoch dürfen nicht alle über einen Kamm geschert werden. Das Gleiche gilt natürlich für die Kampfhunde. Während die einen wirklich aggressiv und gefährlich sind, leben die anderen mit ihren Familien glücklich und zufrieden und tun keiner Menschenseele etwas zuleide. Vielleicht ist es wirklich an der Zeit, dass die Gemeinden und Kommunen ein wenig mehr über die Bürokratie nachdenken und unter Umständen auch einiges ändern. Vor allem den Hunden und ihren Haltern wäre dies zu wünschen. Schließlich könnte auch das Geld der Hundesteuer in manch andere Projekte sinnvoller investiert werden.

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