Wer mit seinem Hund verreisen möchte ja in der Regel schon immer eine Menge im Kopf. Aber wenn die Reise dann auch noch ins Ausland gehen soll, müssen auch noch entsprechende Papiere für den Hund dabei sein. Denn ähnlich wie der Mensch benötigen auch Tiere seit dem Oktober 2004 einen blauen EU-Heimtierausweis. Wie der Name schon sagt, ist dieser Ausweis aber eben nur in der EU gültig. Hier jedoch in 25 Staaten. Seit dem 01. Oktober 2004 ist der Heimtierausweis aber auch in Island, Andorra, der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und im Vatikan anerkannt.

Wo bekomme ich einen EU-Heimtierausweis her?

Wer das erste Mal mit seinem Haustier oder Hund ins Ausland verreisen möchte, sollte  den Tierarzt auf das mögliche Vorhaben ansprechen. Denn dieser stellt den Heimtierausweis aus und kann noch einmal genaue Tipps und Ratschläge geben, was bei dem Auslandsauenthalt mit dem Hund beachtet werden sollte. Mit Hilfe des Passes wird bei der Ein- und Ausreise der Impfschutz gegen Tollwut nachgewiesen.

Weitere Bestimmungen für Haustiere

Der Heimzierausweis ist jedoch nicht das Einzige, was Hundebesitzer beachten müssen. Neben dem Ausweis muss der Hund auch mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet werden. Der Mikrochip ist sehr klein und wird dem Tier im Halsbereich unter der Haut implantiert. Auf dem Chip findet sich dann eine Nummer, die auch im Haustierausweis zu finden ist. Auf diese Weise kann das Tier seinem Besitzer ziemlich schnell wieder zugordnet werden, sollte es während der Reise oder des Urlaubes verloren gehen. Der Mikrochip wurde erst vor ein paar Jahren in Deutschland eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden alle Hunde mit einer Tätowierung versehen. Und auch diese Nummer ist dann im Haustierausweis zu finden.

Was ist in anderen Ländern zu beachten?

Es gibt von Land zu Land sehr verschiedene Einreisebestimmungen für Hunde und andere Haustiere. So ist es beispielsweise notwendig, dass vor der Einreise nach GB, Irland oder auch Schweden sich die Tiere für eine Übergangsfrist von fünf Jahren einer Blutuntersuchung unterziehen. Diese soll unter anderem den bestehenden Impfschutz gegen die Tollwut nachweisen. Darüber hinaus müssen die Besitzer der Tiere auch eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken nachweisen. Erst nach erfolgtem Nachweis dürfen die Tiere dann auch wirklich in das jeweilige Land einreisen.

Auf die richtige Vorbereitung kommt es an

Steht eine Auslandreise mit dem Vierbeiner an, so sollte man den Tierarzt möglichst rechtzeitig aufsuchen. Neben dem Ausstellen des Heimtierausweises, ist es zudem auch wichtig, dass die Tiere noch einmal komplett untersucht werden. Unter Umständen kann auch noch eine Auffrischung der Impfung notwendig sein. Generell sollte man sich für diesen Tierarztbesuch aber ein wenig Zeit nehmen. Schließlich sollen die Papiere entsprechend korrekt ausgestellt werden, um die Einreise des Tieres in ein anderes Land nicht zu verzögern. Zudem kann der Tierarzt in vielen Fällen auch darüber informieren, welche Einreisebestimmungen für Hunde und andere Haustiere in anderen Ländern noch gelten.  Aber auch das Internet bietet hier genügend Quellen, um sich über das Urlaubsland und dessen Bestimmungen für Haustiere kundig zu machen.

[box type=“note“ style=“rounded“ border=“full“ icon=“none“]Die tiermedizinischen Informationen auf hunde-erziehen.com stellen keine ärztlichen Beratungen dar noch haben sie den Zweck, den Tierarzt-Besuch, d.h. eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Tierarzt, zu ersetzen. Sie dienen ausschließlich der Information des Nutzers und sollen weder zur  Selbstdiagnose noch zur Selbstbehandlung von Tieren auffordern. Bei gesundheitlichen Problemen ist ein Tierarzt aufzusuchen.[/box]

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