Den meisten Tierbesitzern ist wohl mit dem Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) ein großer Stein vom Herzen gefallen. Denn die Richter in Karlsruhe haben entscheiden, dass eine generelle Tierhaltung in der Mietwohnung nicht verboten werden kann. Ein solches Verbot würde die Mieter einschränken und diese dürfe laut dem BGH einfach nicht sein.

Trotzdem Rücksicht nehmen

Hundebesitzer oder andere Tierhalter müssen aber trotzdem noch Rücksicht auf die anderen Mieter des Hauses nehmen. Es geht also nicht, dass durch die Tiere eine ständige Lärmbelästigung ausgeht, durch die sich dann übrige Mieter belästigt fühlen. Ob ein Tier nun zu einem Störfaktor in einer Mietwohnung wird oder nicht, ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Sollten sich jedoch mehrere Mieter durch das Halten der Tiere in der Wohnung belästigt fühlen, so kann der Vermieter durchaus vom Tierhalter verlangen, das Tier abzugeben oder auszuziehen.

Alte Mietklauseln unwirksam

In vielen Mietverträgen finden sich Klauseln, die besagen, dass keine Tiere gehalten werden können. Diese Klauseln sind mit dem Urteil der vergangen Tage einfach unwirksam geworden. Prinzipiell kann nun also jeder Mieter ein Haustier halten. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Tier in der Wohnung artgerecht lebt oder nicht. Denn auch dies war in den letzten Jahren  immer wieder ein Thema, was die deutschen Gerichte beschäftigt hat. Vermieter dürfen ihren Mietern demnach nicht vorschreiben, welche Größe ein Hund beispielsweise, für die Mietwohnung haben darf und sollte. Es liegt im Ermessen des Hundehalters und auch in deren Verantwortung sich entsprechend und ausreichend um das Tier zu kümmern.

Artgerechte Haltung sollte im Vordergrund stehen

Auch wenn es von Seiten der Vermieter zu keiner Einschränkung kommen darf, so sollten sich Hundebesitzer doch wirklich gut überlegen, welche Hunderasse sie sich für eine Mietwohnung anschaffen. Wer seinen Hund liebt und diesen auch wirklich in einem schönen zu Hause aufwachsen sehen möchte, sollte dabei beachten, dass eine kleine Wohnung nicht das richtige Heim für jeden Hund ist. Besonders große Hunderassen wie Golden Retriever oder Labradore gehören einfach nicht in zu kleine vier Wände. Diese Hunde brauchen Platz, um zu leben und auch um sich entfalten zu können. Das Urteil des BGH sollte kein Freifahrtschein sein, um sich alle möglichen Hunderassen in die Wohnung holen zu können. Vielmehr sollte Hundebesitzern in Mietwohnung unter anderem die Angst und auch die Last genommen werden, dass sie ihren Vierbeiner vielleicht irgendwann einmal abgeben müssen, nur weil der Vermieter es so möchte.

Hunde sind Lebewesen und sollten auch entsprechend so behandelt werden!

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