Tierkaufverträge können in der Regel auch mündlich geschlossen werden. Der Nachteil ist jedoch, dass keiner der beiden Seiten dann etwas Schriftliches in der Hand hat. Aber auch bei einem schriftlichen Tierkaufvertrag gibt es einige Dinge zu beachten, damit sich daraus später kein Nachteil entwickelt. In diesem Zusammenhang sei auch mal die Zuchtmiete erwähnt.

Was hat es mit der Zuchtmiete auf sich?

Die Zuchtmiete wird besonders gerne von einigen Züchtern angewendet. Hierbei kann, in den meisten Fällen, ein weibliches Tiere immer wieder mal ausgeborgt werden, um das Tier beispielsweise decken zu lassen oder aber um andere Welpen aufzuziehen. Der Käufer kann sich gegen eine Zuchtmiete nicht wehren, sofern diese auch in einem Vertrag fixiert worden ist. Es gibt immer noch Züchter, die diese Praxis anwenden. Wer sich als Käufer darauf nicht einlassen möchte, sollte mit dem Züchter das Gespräch suchen. Geht dieser aber nicht von seinem Standpunkt runter, sollte man sich lieber nach einem anderen Tier umsehen.

Der Haftungsausschluss

Ein weiteres sehr wichtiges Thema ist der Haftungsausschluss. Auf diese Weise können Züchter jede Schuld von sich weisen, wenn später mit dem Tier irgendetwas nicht stimmen sollte. Dazu gehören unter anderem Erbkrankheiten oder auch Mängel, die vor dem Kauf nicht angesprochen sind. Auch eine falsche Aufzucht kann auf diese Weise nicht mehr geltend gemacht werden. Dem Züchter nachzuweisen, dass dieser beim Kauf über die Mängel gewusst hat, ist jedoch meist sehr schwer. Oftmals kommt hier § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuch zum Einsatz. In diesem wird das reine Sachrecht festgehalten. Das Tierschutzrecht schränkt in vielen Fällen aber die Anwendung des Sachenrechts auf Tiere ein. Somit sind Haftungsausschlüsse meist nichtig. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Haftungsausschlüsse in den Verträgen überhaupt nicht wirksam sind. Ähnlich verhält es sich auch mit den Formularverträgen. Inhaltlich sind diese Verträge alle gleich, werden aber sehr oft für unterschiedliche Arten von Welpen von Züchtern verwendet. Auch in diesen Fällen sind die Haftungsausschlüsse nicht gültig. Oftmals wird auch von einem Züchter behauptet, dass dieser das Züchten nur als Hobby betreibt und kein Züchter im rechtlichen Sinne ist. Aber auch gilt das Tierschutzgesetz, wenn auch gerne mal etwas anderes behauptet wird. Ausnahmen finden sich nur dann, wenn der vorhandene Nachwuchs der erste und auch der einzige war und dieser auch auf einen ungewollten Unfall zurückzuführen ist.

Was man noch wissen sollte

Züchter können junge Tiere ohne eine Garantier verkaufen. Darüber hinaus kann ein Züchter auch keine späteren Leistungen bei einem Hund, wie beispielsweise das Hüten, versprechen. Ein guter Tierkaufvertrag zeichnet sich nicht dadurch aus, dass der Verkäufer ein hohes Maß an Verantwortung übernehmen muss. Darüber hinaus haben auch die Züchter bzw. Verkäufer Rechte gegenüber den Käufern. So kann ein Züchter unter anderem verlangen, dass der Hund artgerecht gehalten und auch versorgt wird. Zudem kann der Züchter auch auf Vorverkaufsrecht bestehen, sollte der Käufer den Hund, aus unerwarteten Gründen wieder abgeben müssen.

Wichtig ist bei einem Tierkaufvertrag also immer, dass an das Wohl des Tieres gedacht wird und auch dass auch das Tierschutzgesetz beachtet wird. Dann steht auch einem Tierkauf eigentlich nichts mehr im Wege.

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