Dänemark ist sicherlich für viele Menschen eines der schönsten Urlaubsgebiete auf der Welt. Auch viele Hundebesitzer sind in den letzten Jahren immer wieder sehr gerne hingefahren. Doch nun haben Besitzer einige Angst. Obwohl Dänemark immer noch mit seiner Hundefreundlichkeit wirbt, hat das Land 2012 die Gesetze für Hunde drastisch verschärft. Und die neuen Gesetze gelten nicht nur Einwohner, sondern auch für Urlauber, die mit ihrem Hund in das Land einreisen wollen. Es kam seit 2010 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Einschläfern von mehr als 1800 Hunden. Somit werden etwa zwei Hunde pro Tag eingeschläfert. Viele bekannte Fälle waren Hunde, die zuvor nicht aggressiv aufgefallen waren.

Welche Rassen werden in Dänemark als gefährlich eingestuft?

Seit Juli 2010 ist die Haltung, Zucht, Vermittlung und Einfuhr von 13 Hunderassen in Dänemark verboten. Dies gilt für die Anschaffung nach dem 17. März 2010. Zu den gefährlichen Hunderassen in Dänemark gehören:
1. Pit Bull Terrier
2. Tosa Inu
3. Amerikanischer Staffordshire Terrier
4. Fila Brasileiro
5. Dogo Argentino
6. Amerikanische Bulldogge
7. Boerboel
8. Kangal
9. Zentralasiatischer Ovtcharka
10. Kaukasischer Ovtcharka
11. Südrussischer Ovtcharka
12. Tornjak
13. Šarplaninac

Darüber hinaus sind auch alle Kreuzungen diese Hunderasse untereinander oder mit anderen Hunderassen verboten. Hundehalten mit einem Hund, der den verbotenen Rassen ähnlich sein könnte, müssen der dänischen Polizei einen Nachweis über die Rasse vorlegen bzw. den Zeitpunkt der Anschaffung nachweisen können. Für den Rasse- bzw. Abstammungsnachweis werden nur die eindeutigen Stammbaumpapiere anerkannt. DNA-Tests oder auch Gutachten finden bei den dänischen Behörden keine Aufmerksamkeit. Hundebesitzer von Mischlingen habe es in diesem Fall schwer, in Dänemark einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, so wird das Tier durch die Polizei beschlagnahmt. Nach einer bestimmten Zeit wird der Hund dann durch einen Tierarzt eingeschläfert. Als wenn dies nicht schon traurig und manchmal auch sinnlos genug wäre, muss der Hundehalter auch noch alle entstandenen Kosten aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Und diese Kosten haben es in den meisten Fällen in sich. Manchmal ist es auch nur eine Kleinigkeit, die das Schicksal eines Hundes besiegelt. So, wie die Vermutung eines Polizisten oder aber ein Geburtsdatum, dass nur wenige Tag hinter dem festgelegten Stichtag liegt.

Wenn Hunde gefährlich sind

Geht die dänische Polizei davon aus, dass ein Hund für die Allgemeinheit gefährlich ist, ganz gleich welcher Rasse er angehört, können hier Sanktionen verhängt werden. Diese reichen von der Pflicht zum Maulkorb und Leine, bis hin zur Anordnung des Einschläferns. Wurde es nach § 6, Abs. 2, Nr. 4 festgelegt, dass der Hund eingeschläfert werden soll, hat der Hundehalter die Möglichkeit an einer sachkundigen Evaluierung mitzuwirken. Auf diese Weise soll die Gefährlichkeit des betroffenen Hundes ermittelt werden. Zu diesem Mitwirken kann das Hundehalter durch die dänische Polizei auch verpflichtet werden. Wurde die Entscheidung des Einschläferns aber nach § 6, Abs. 5 getroffen, ist dies nicht mehr möglich. Unter diesen Umständen hat der betroffene Hund bereits einen Menschen oder einen anderen Hund schwer verletzt und MUSS eingeschläfert werden. Oftmals werden die Hunde auch bereits bei dem ersten Vergehen eingeschläfert.

Die dänischen Gesetze gelten auch für deutsche Touristen, die mit ihren Hunden nach Dänemark einreisen. Zahlreiche Tierschutzorganisationen warnen und geben den Hinweis sich ausreichend über die Gesetze und Bestimmung in Dänemark zu informieren.

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