Die sogenannten Kampfhunde sorgen in den Medien immer wieder für Aufregung. Denn leider kam es in der letzten Zeit immer wieder zu Angriffen, bei denen Menschen verletzt oder sogar getötet worden sind. Besonders Kinder haben meist beim Aufeinandertreffen mit einem Kampfhund keine Chance. Dennoch werden Kampfhunde nicht las Killermaschinen geboren. Es gab auch immer wieder Zwischenfälle, bei denen ein vermeintlicher Familienhund, wie Golden Retriever, auf seine Menschen losgegangen ist und diese gebissen oder gar ernsthaft verletzt hat. Dennoch geht von den Kampfhunden eine höhere Gefahr aus, als beispielsweise von anderen Rassen. Genau aus diesem Grund hat jedes Bundesland unterschiedliche Regelungen erlassen, wie mit Kampfhunden und deren Haltung umgegangen werden soll. Aber ab wann ist denn ein Hund nun eigentlich eine Gefährdung für die Umwelt?
Das Gefahrenpotenzial bei einem Tier bestimmen
Bisher ist die Rechtsprechung in diesem Bereich noch nicht ganz eindeutig. Laut dem Bundesverfassungsreicht ist die Rasse eines Hundes noch nicht eindeutig ausschlaggebend, ob der Hund auch wirklich gefährlich für seine Umwelt werden kann. So entschied das Bundesverfassungsgericht am 16.03.2004. Ganz anders hingegen sieht das der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Hier war man sich am 15.07.2007 sehr wohl einig darüber, dass die Rasse eines Hundes doch Aufschluss darüber gibt, ob das Tier gefährlich ist oder nicht. Aufgrund der sehr wirren Rechtslage ist es also noch nicht eindeutig, ab wann ein Vierbeiner nun eigentlich als Kampfhund gilt. Durch das „Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz“ wird jedoch der Import von gefährlichen Hunderassen geregelt. Zu diesen Hunderassen gehören dann unter anderem Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Diese Tiere oder daraus entstandene Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt und hier auch nicht gezüchtet werden.
Regelungen der einzelnen Bundesländer
Neben dem „Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz“ gibt es in jedem Bundesland aber auch noch „Kampfhundeverordnungen“. Diese können sich aber je nach Bundeland unterscheiden. So sind Hundehalter dieser Kampfhunde unter anderem dazu verpflichtet, ihr Tier mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen oder eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen. In der Rasseliste sind alle Hunderassen aufgeführt, die als gefährlich einzustufen sind. In dieser Liste ist dann auch die explizite Haltung der Tiere vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen Hundehalter mit einem Kampfhund auch einen speziellen Wesenstest absolvieren. Wer einen solchen Test besteht, kann möglicherweise von den anderen Kampfhundeverordnungen befreit werden. Sollte sich der Besitzer eines Kampfhundes weigern, die Vorschriften Folge zu leisten, wird ihm das Tier kurzerhand durch das Ordnungsamt weggenommen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Tiere durch einen unfähigen Besitzer erzogen werden. Um es noch einmal zu betonen, Kampfhunde werden nicht als solche geboren. Sicherlich entwickeln die meisten Menschen eine Antipathie gegen gewisse Hunderassen aufgrund der Medienberichte. Aber dennoch kann das Tier in den meisten Fällen nicht dafür, dass es zu einem Kampfhund erzogen worden ist.
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